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   OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13   

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https://dejure.org/2014,25983
OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13 (https://dejure.org/2014,25983)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2014 - 9 LA 55/13 (https://dejure.org/2014,25983)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 9 LA 55/13 (https://dejure.org/2014,25983)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13
    Hinsichtlich der übrigen vier Fragen trägt der Kläger gegenüber der detailliert begrün deten Annahme des Verwaltungsgerichts, dass eine erhebliche individuelle Gefahr für den Kläger im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei der dargestellten An schlagswahrscheinlichkeit nicht festgestellt werden könne, nicht einmal ansatzweise Gesichtspunkte vor, aus denen gefolgert werden könnte, dass die Voraussetzungen, unter denen das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. April 2010 (- 10 C 4.09 - zitiert nach Juris) eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Sin ne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG angenommen hat, erfüllt sind.

    Erforderlich ist vielmehr "eine jedenfalls annäherungsweise quantitative Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden, sowie eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Schädi gungen (Todesfälle und Verletzungen) bei der Zivilbevölkerung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - a. a. O.).

    Die bei den erstgenannten Fragen lassen sich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - sowie Beschluss vom 07.08.2008 - 10 B 39.08 - jeweils zitiert nach Juris) ohne Weiteres dahingehend be antworten, dass eine andauernde Situation willkürlicher Gewalt und das Vorliegen ei nes bewaffneten Konflikts für einen Anspruch auf Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nicht ausreichen, sondern zusätzlich quantitative Feststellungen zu Niveau und Stärke der willkürlichen Gewalt erforderlich sind.

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13
    Der Kläger hält unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2009 (C 465/07) weiter für grundsätzlich klärungsbedürftig,.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13
    Die dritte Frage wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - zitiert nach Juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (seit Beschluss vom 25.04.2012 - 7 LA 14/12 -) in dem Sinne beantwortet, dass es auf die Sicherheitslage nicht in ganz Afghanistan, sondern am Herkunftsort (hier Kandahar) ankommt, und ist daher ebenfalls bereits obergerichtlich geklärt.
  • BVerwG, 07.08.2008 - 10 B 39.08

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13
    Die bei den erstgenannten Fragen lassen sich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 4.09 - sowie Beschluss vom 07.08.2008 - 10 B 39.08 - jeweils zitiert nach Juris) ohne Weiteres dahingehend be antworten, dass eine andauernde Situation willkürlicher Gewalt und das Vorliegen ei nes bewaffneten Konflikts für einen Anspruch auf Schutzgewährung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nicht ausreichen, sondern zusätzlich quantitative Feststellungen zu Niveau und Stärke der willkürlichen Gewalt erforderlich sind.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 7 LA 14/12

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Feststellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13
    Die dritte Frage wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 - zitiert nach Juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (seit Beschluss vom 25.04.2012 - 7 LA 14/12 -) in dem Sinne beantwortet, dass es auf die Sicherheitslage nicht in ganz Afghanistan, sondern am Herkunftsort (hier Kandahar) ankommt, und ist daher ebenfalls bereits obergerichtlich geklärt.
  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 9 LA 55/13
    In der Sache fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechts- oder Tatsachenfrage unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und Erkenntnismittel beantworten lässt (zu alledem et wa Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.04.2009 - 9 LA 432/07 -, vom 29.02.2008 - 5 LA 167/04 - und vom 09.10.2007 - 5 LA 237/05.
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